Bayerns Hernandez muss möglicherweise eine sechsmonatuge Haftstrafe antreten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sven Hoppe/dpa)

Die spanische Justiz hat noch immer keinen Termin für die Entscheidung über die Berufung von Bayern-Profi Lucas Hernández gegen seinen möglichen Haftantritt am kommenden Donnerstag genannt.

Man habe mit den Richtern der zuständigen Audiencia Provincial de Madrid, einer Art Landgericht, gesprochen, sagte ein Sprecher der Gerichtsverwaltung am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Aber Angaben zu einem möglichen Termin werde es frühestens ab kommendem Dienstag geben. Wenn das Gericht nicht rechtzeitig über die Berufung entscheidet, müsste der Franzose spätestens kommenden Donnerstag eine sechsmonatige Haftstrafe antreten.

Die Strafe war 2019 verhängt worden, weil Hernández die 2017 nach einem handgreiflichen Krach mit seiner späteren Frau verhängte Kontaktsperre missachtet hatte. Vergangenen Montag war der 25-Jährige beim Strafgericht Nummer 32 in Madrid offiziell darüber informiert worden, dass er spätestens zehn Tage später die sechsmonatige Haft antreten müsse.

Der Weltmeister von 2018 war vor zwei Jahren als Münchner Rekordeinkauf für rund 80 Millionen Euro von Atlético Madrid zum FC Bayern gewechselt.

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