Wegen der gezündeten Rauchtöpfe in der Partie gegen den 1. FC Union Berlin verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe gegen den VfB. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Silas Stein/dpa)

Der VfB Stuttgart muss eine Geldstrafe in Höhe von 14.250 Euro bezahlen, weil Fans beim Bundesliga-Spiel gegen den 1. FC Union Berlin zahlreiche Rauchtöpfe gezündet haben.

Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Vor und während der Partie am 24. Oktober wurden nach DFB-Angaben mindestens 19 der verbotenen Raucherzeuger eingesetzt.

Von der Geldstrafe kann der VfB bis zu 4750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Buße hätte im Normalfall bei 19.000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent mit Blick auf die finanziellen Einbußen der Vereine zu Corona-Zeiten.

Strafen auch für Karlsruhe und Regensburg

7500 Euro Geldstrafe muss der SV Babelsberg 03 berappen. Im DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 26. Oktober zündeten Babelsberger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände. Eine Strafe in Höhe von 1500 Euro wurde Zweitligist Karlsruher SC auferlegt, nachdem in der Begegnung bei Fortuna Düsseldorf am 23. Oktober aus dem Gästebereich mindestens vier Becher in Richtung Spielfeld geworfen wurden.

KSC-Ligarivale Jahn Regensburg muss 1125 Euro bezahlen. Während des Elfmeterschießens im DFB-Pokalspiel gegen Hansa Rostock am 27. Oktober wurden aus dem Fanblock mindestens drei Münzen in Richtung des Rostocker Torhüters geworfen. Alle Urteile sind rechtskräftig, da die Clubs ihnen zugestimmt haben.

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