Zwei Teilnehmer an den Fußball-Krawallen im September 2022 wurden vom Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen worden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: -)

Zwei Teilnehmer an den Fußball-Krawallen von Nizza im September 2022 sind vom Kölner Amtsgericht schuldig gesprochen worden.

Ein 30 Jahre alter Kölner wurde wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sein 32 Jahre alter Mitangeklagter wurde mit einem Jahr Haft auf Bewährung für tateinheitlich begangenen schweren Landfriedensbruch mit versuchter gefährlicher Körperverletzung bestraft. Der Prozess hatte bereits in Woche zuvor begonnen.

Beim Spiel des 1. FC Köln in der Europa Conference League gegen OGC Nizza war es am Rande der Partie in Südfrankreich zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den rivalisierenden Fangruppen gekommen. Deshalb hatte die Begegnung mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, darunter neun Polizisten.

Gericht rechnet Geständnis «ohne Wenn und Aber» an

Besonders bei dem 30-Jährigen stand eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung auf Messers Schneide, wie der Vorsitzende des Schöffengerichts sagte. Der Mann hatte während der Krawalle, bei denen er unter anderem eine brennende Bengalo-Fackel in Richtung gegnerischer Fans und Stadionordner warf, wegen eines Gewaltdelikts am Rande eines Fußballspiels unter laufender Bewährung gestanden. 

«Sie sind einschlägiger Bewährungsversager», machte der Vorsitzende des Schöffengerichts deutlich. Das Gericht rechnete ihm aber sein «ohne Wenn und Aber» abgelegtes Geständnis, die viermonatige Untersuchungshaft – währenddessen hatte er die Geburt seines ersten Kindes verpasst – aber auch seine freiwillige Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining in der Haft an.

Bei dem 32-Jährigen sei nach geständiger Einlassung und glaubhaft gemachter Distanzierung von der Ultra-Szene eine Bewährungsstrafe folgerichtig gewesen, sagte der Vorsitzende weiter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Kölner Landgericht eingelegt werden.

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