Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Annette Riedl/dpa)

Der Fall der isländischen Fußball-Nationalspielerin Sara Björk Gunnarsdóttir hat auch in Deutschland für viel Diskussionsstoff gesorgt.

Die Mittelfeldspielerin von Olympique Lyon war im vergangenen Jahr schwanger geworden und bekam in der Folge kein Gehalt mehr. Nach einer Entscheidung des FIFA-Tribunals musste der französische Club Lyon mehr als 80.000 Euro an seine ehemalige Spielerin nachzahlen.

Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt steht Frauen in Deutschland grundsätzlich ein Schutz vor Kündigung und meistens auch einer vor einer Gehaltsminderung zu, erklärte Martin Schimke, Fachanwalt für Sport- und Arbeitsrecht, im Gespräch der Deutschen Presse-Agentur. An diese Regeln müssten sich auch die Fußballclubs halten. 

Seit rund zwei Jahren steht professionellen Fußballerinnen weltweit ein bezahlter Mutterschutz zu. Der Weltverband FIFA stellte im Dezember 2020 entsprechende Regeln auf, die für Fußballerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für mindestens 14 Wochen bei mindestens zwei Drittel ihres vertraglich festgelegten Gehalts festlegt und die Frauen vor Vertragskündigungen wegen der Schwangerschaft schützt.

Von den neuen Regeln profitierten aber vorwiegend Spielerinnen, die in Ländern mit geringen Mutterschutzstandards arbeiten, sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer bei der Spielergewerkschaft VDV. «In Deutschland gibt es glücklicherweise schon sehr weitgehende gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz», erklärte er.

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