HSV-Profi Mario Vuskovic beteuert seine Unschuld. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Frank Rumpenhorst/dpa)

Im Doping-Fall Mario Vuskovic vom Hamburger SV hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den in dieser Woche angesetzten dritten Verhandlungstag verschoben.

Der Anwalt des Spielers habe einen neuen, umfangreichen Verteidigungsschriftsatz eingereicht, der als Anlage auch vier neue, ergänzende Bewertungen wissenschaftlicher Fachberater enthalte, teilte der DFB mit.

«Die notwendige und sachgerechte Auseinandersetzung damit wäre für den DFB-Kontrollausschuss und das Sportgericht bis zum ursprünglichen Termin an diesem Freitag nicht mehr möglich gewesen, weshalb eine Verschiebung unumgänglich ist», erklärte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in einer Mitteilung. Neuer Verhandlungs-Termin ist nun der 17. März in Frankfurt/Main.

Vuskovic positiv auf Erythropoetin getestet

Vuskovic steht unter dem Verdacht, gegen die Anti-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer im September des vergangenen Jahres genommenen Trainingskontrolle war der HSV-Profi positiv auf das Blutdopingmittel Erythropoetin (Epo) getestet worden. Der 21-Jährige wurde nach dem Test am 16. September 2022 suspendiert, er beteuert seine Unschuld. Das DFB-Sportgericht hat ihn am 15. November 2022 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember 2022 das Ergebnis der A-Probe.

Vuskovic selbst hatte sich am Sonntagnachmittag auf seinem Instagram-Profil erneut zu Wort gemeldet, nachdem ihn die HSV-Profis und Trainer Tim Walter öffentlich unterstützt hatten. «Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um meinen Teamkollegen, dem Verein, den unglaublichen Fans und allen zu danken, die mich unterstützt und mir in diesen schwierigen Zeiten zur Seite gestanden haben», schrieb der Kroate: «Ich werde bis zum Ende für meine Unschuld kämpfen. Ich hoffe, wir sehen uns bald auf dem Feld.»

Die Verteidigung hofft auf einen Freispruch, woraufhin der Kroate sofort wieder spielberechtigt wäre. Für die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) lässt die Datenlage nur eine Verurteilung zu.

Von