Der Eingangsbereich des Landgericht in Dortmund. Die 8. Zivilkammer gab Spielervermittlern recht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Thissen/dpa)

Spielervermittler dürfen nach einem Gerichtsurteil vorerst weiter ohne die geplanten Einschränkungen durch den Fußball-Weltverband FIFA oder den Deutschen Fußball-Bund (DFB) Transfers abwickeln.

Das Landgericht Dortmund untersagte den Verbänden mit Urteil vom Mittwoch vorläufig die Anwendung, Um- und Durchsetzung des FIFA Football Agent Reglement. Dieses sieht unter anderem vor, dass Spielervermittler eine Lizenz des Weltverbandes benötigen, Honorare und Provisionen beschränkt sowie bestimmte Informationen offengelegt werden müssen. 

Klage durch Spielerberater

Dagegen hatten sich zwei Spielervermittler und eine Spielervermittler-GmbH gewandt mit der Begründung, dass die am 9. Januar teilweise in Kraft getretenen Regelungen sowohl nach europäischen Vorgaben als auch deutschem Recht wettbewerbswidrig seien und sie dem Kartellverbot unterliegen würden. Die 8. Zivilkammer folgte dieser Argumentation und gab den Eilrechtsschutzanträgen vollumfänglich statt (Az: 8 O 1/23). 

Die FIFA will das Urteil nun «sorgfältig» prüfen und behält sich das Recht vor, «zu gegebener Zeit Berufung bei einem höheren Gericht einzulegen», teilte die FIFA auf Anfrage mit. Das Dortmunder Urteil stehe im Widerspruch zu früheren Gerichtsentscheidungen in anderen europäischen Ländern und auch in Deutschland. Das neue Reglement (FFAR) wird derzeit zudem vom Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne geprüft. Ein Urteil wird bis Ende Juli erwartet, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit des FFAR mit dem materiellen EU-Recht. Das neue Reglement trage dazu bei, «systemische Mängel im Spielertransfersystem zu beheben, die von allen Beteiligten im Fußball allgemein anerkannt und auch von den politischen Instanzen in Europa begrüßt wurden», hieß es weiter vom Weltverband.

Die Beschlüsse der FIFA und die zu erwartende Umsetzung durch den DFB seien geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen und damit läge ein Verstoß gegen das Kartellverbot vor, urteilten die Dortmunder Richter. Es würde überdies eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes bezweckt.

Für mehr Kontrolle und Transparenz

Die FIFA hatte im vergangenen Oktober die neuen Regeln verabschiedet, die am 1. Oktober dieses Jahres vollständig in Kraft treten. Diese begrenzen unter anderem die Einnahmen der Spielerberater auf maximal zehn Prozent der Ablösesumme. Überdies soll verhindert werden, dass Berater bei einem Transfer sowohl den aufnehmenden als auch den abgebenden Club vertreten. Der Weltverband will mit den Regeln für mehr Kontrolle und größere Transparenz auf dem Transfermarkt sorgen. 

Im Geschäft mit Spielertransfers werden jedes Jahr hohe Summen gezahlt. In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2021 zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878 000 Euro (VfL Bochum) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen Transfergeschäft waren es 2022 laut FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.

Von