Das Eilverfahren gegen die Beschränkung der Zuschauerzahlen hat sich für RB Leipzig erledigt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa)

Fußball-Bundesligist RB Leipzig hat das Eilverfahren gegen die Zuschauer-Beschränkungen nach Angaben des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für erledigt erklärt.

Dies sei nach der Änderung der Corona-Notfall-Verordnung des Landes Sachsen und der erteilten Genehmigung für die Zulassung von 15.000 Zuschauern und Zuschauerinnen für die kommenden Heimspiele geschehen, teilte das Gericht mit. Der zuständige Senat werde daher nicht mehr über die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelungen zu entscheiden haben.

RB Leipzig hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass man am 11. Februar zum Spiel gegen den 1. FC Köln (20.30 Uhr/DAZN) 15.000 Zuschauer und Zuschauerinnen unter 2G-plus-Bedingungen (Geimpft oder genesen und getestet) ins Stadion lassen dürfe. Ob die Zuschauerzahl in der Red Bull Arena auf 50 Prozent (25.000 Fans) auch für die Spiele gegen San Sebastian (17. Februar) in der Europa League sowie den SC Freiburg (5. März) erhöht wird, entscheide sich nach dem Köln-Spiel, hatte RB mitgeteilt.

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