Fans des 1. FC Köln stehen vor dem RheinEnergie Stadion. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Henning Kaiser/dpa)

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Eingang des Antrags auf juristische Klärung der Zuschauerfrage vom 1. FC Köln bestätigt.

Nach Angaben einer OVG-Sprecherin liegt seit Montag ein Schreiben des 1. FC Köln zur Überprüfung der Coronaschutzverordnung des Landes in Münster vor. Von Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld, die für Dienstag ebenfalls entsprechende Anträge angekündigt hatten, lag am Morgen noch nichts vor.

Das Land gibt wegen der hohen Inzidenzzahlen bei Großveranstaltungen jeder Art eine Zuschauerbegrenzung von 750 vor. Die Kölner wollen am Samstag gegen den SC Freiburg laut Antrag mehr als 25.000 Zuschauer, oder hilfsweise 10.000 Zuschauer, begrüßen dürfen. Auch Bielefeld und Dortmund spielen an diesem Wochenende daheim und wollen entsprechende Eilverfahren anstreben.

Das Gericht weist aber daraufhin, dass es nicht über Zuschauerzahlen entscheiden kann. Seine Frage ist ausschließlich, ob die Coronaschutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird.

Wann das OVG in dieser Frage entscheidet, ist derzeit offen. Zuerst erhält das Land bis Mittwoch (24.00 Uhr) die Möglichkeit einer Stellungnahme. Die seit dem 13. Januar gültige Verordnung läuft kurz nach dem 21. Spieltag am 9. Februar ab.

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