Mehr als 1000 Zuschauer stürmen auf den Rasen, nachdem feststeht, dass sich der 1. FC Köln für einen UEFA-Clubwettbewerb qualifiziert hat. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Rolf Vennenbernd/dpa)

Das DFB-Bundesgericht verhandelt am 1. September (13.00 Uhr) die Berufung des 1. FC Köln zu einem Urteil zu Zuschauervorkommnisse beim Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai.

Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, hatte das DFB-Sportgericht die Kölner zur Zahlung einen Strafe von 36.000 Euro verurteilt. Im Heimspiel gegen Wolfsburg hatten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros gezündet. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Clubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. «Wir verhandeln diesen Fall bewusst mündlich, weil hier das Thema Platzsturm im Fokus steht und das Urteil zum Teil auch grundsätzliche Bedeutung für andere Vereine haben könnte», erklärte der für die Berufungsverhandlung zuständige Richter Achim Späth.

Über die Berufungen des 1. FC Köln gegen drei weitere Urteile des DFB-Sportgerichts wegen Zuschauervorkommnissen während der Spiele beim 1. FC Union Berlin am 1. April (60.000 Euro Geldstrafe), gegen den FSV Mainz 05 am 9. April (18.000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai (117.200 Euro) wird das DFB-Bundesgericht nach Auskunft seines Vorsitzenden zu späteren Zeitpunkten in schriftlichen Verfahren entscheiden, teilte der DFB weiter mit.

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