Kölns Ultras zünden Pyrotechnik auf der Südtribüne. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Rolf Vennenbernd/dpa)

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei hohe Geldstrafen gegen den 1. FC Köln in der Gesamthöhe von 177.200 Euro bestätigt.

Das Gremium wies den Einspruch des Bundesligisten gegen die zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurück. Zudem beschloss das Bundesgericht, dass der Verein eine Summe von bis zu 59.000 Euro vom Gesamtbetrag für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

Die Kölner waren für die Vorkommnisse bei den Bundesliga-Spielen beim 1. FC Union Berlin am 1. April (60.000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai (117.200 Euro) bestraft worden. In beiden Fällen hatten FC-Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

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