Das DFB-Sportgericht verhandelt das Fehlverhalten der Rostocker Anhänger. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Axel Heimken/dpa)

Fußball-Zweitligist Hansa Rostock muss sich am nächsten Freitag gleich in vier Fällen vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verantworten.

In einer mündlichen Verhandlung geht es ab 12.30 Uhr um die Vorkommnisse im DFB-Pokalspiel beim 1. FC Nürnberg (1. November) sowie den drei Ligaspielen gegen den FC St. Pauli (25. November), gegen den FC Schalke 04 (10. Dezember) und beim SC Paderborn (15. Dezember 2023).

Neben Vorfällen wie dem Zünden von Pyrotechnik kam es unter anderem im Spiel gegen Schalke zu einer 30-minütigen Unterbrechung, als es zu einer Konfrontation zwischen Rostocker und Schalker Fans in einem Pufferblock gekommen war. Beim 0:3 in Paderborn lösten die Hansa-Fans Schlägereien aus, bewarfen Polizisten mit Gegenständen und zerstörten Getränke- und Imbissbuden im Stadion. Laut Polizei wurden dabei 38 Menschen verletzt.

Provokante Choreografie

Beim Heimspiel gegen St. Pauli hatten Rostocker Fans auf der Südtribüne kurz nach Anpfiff eine provokante Choreografie gezeigt. Auf einem riesigen Banner waren mehrere Hochhäuser, darunter das sogenannte Sonnenblumenhaus, zu sehen. Dazu zündeten die Ultras orange Bengalos und schwarze Rauchtöpfe. Dadurch entstand der optische Eindruck, dass der bekannte Plattenbau im Stadtteil Lichtenhagen in Flammen steht. 

Bei rassistischen Anschlägen in Rostock-Lichtenhagen war 1992 das Sonnenblumenhaus, eine zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber, von Anwohnern und Neonazis unter dem Applaus Tausender Schaulustiger in Brand gesteckt worden.

Noch nicht verhandelt werden die Vorkommnisse aus dem Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern im März, als zwei Fans auf den Rasen gelangt waren. Ein Hansa-Anhänger hatte dabei versucht, die an der Eckfahne jubelnden FCK-Spieler zu attackieren. 

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