Der Schriftzug "Video Assist" ist auf der Anzeigetafel zu sehen, während der Schiedsrichter den Videobeweis zu Rate zieht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild)

Die Leitung der Elite-Schiedsrichter im DFB hat Fehler im Umgang mit dem Videobeweis am Wochenende in der 1. und 2. Bundesliga eingeräumt.

Schalke 04 verpasste in der 2. Bundesliga beim 1:1 gegen Werder Bremen durch einen sehr umstrittenen Foulelfmeter in der Nachspielzeit den fünften Auswärtssieg. Dabei war kein Foul an dem Bremer Roger Assalé zu erkennen gewesen.

Schiedsrichter Tobias Stieler revidierte aber nach Intervention des VAR seine Entscheidung und gab Strafstoß. Der Eingriff des Videoassistenten war nach einer DFB-Mitteilung vom Sonntag «nicht angemessen». Die Schalker erklärten am Sonntagabend, auf einen Protest gegen die Spielwertung zu verzichten. «Nach eingehender juristischer Prüfung hat sich Königsblau dazu entschlossen, aufgrund geringer Erfolgsaussichten keine sportjuristischen Mittel gegen die Tataschenentscheidung einzusetzen», hieß es in einer Mitteilung.

«Nachdem es jetzt lange Zeit sehr gut lief und die hohe Eingriffsschwelle bei den Interventionen von Video-Assistenten insgesamt gut akzeptiert wird, weil sie bisher auch weitestgehend einheitlich umgesetzt wurde, ist es jetzt die Aufgabe, diese drei Vorgänge im Sinne der bisherigen Linie aufzuarbeiten und nochmal klar festzustellen, dass die Abläufe im Spiel und die Evidenz des Bildmaterials die Grundlage einer Intervention sein müssen», schrieb der Deutsche Fußball-Bund.

Der DFB verwies erneut darauf, dass eine Intervention der Videoassistenten nur erforderlich sei, wenn absolute Klarheit über einen Fehler bestehe. Dies sei bei der Partie Bayer Leverkusen – VfL Bochum (1:0) am Samstag so gewesen. VfL-Trainer Thomas Reis, der direkt nach Abpfiff zum Unparteiischen Daniel Schlager gegangen war, haderte wegen eines ausgebliebenen Elfmeterpfiffs nach einer Aktion von Bayer-Verteidiger Jonathan Tah gegen Christopher Antwi-Adjei.

«Hierbei handelt es sich um ein Foulspiel, bei welchem die TV-Bilder den Ablauf und das Trefferbild evident belegen. Aus diesem Grunde wäre hier eine Intervention durch den Video-Assistenten angebracht gewesen», erklärte der DFB.

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